Eigenkapital – Eigenleistungen – GEG – Elementarversicherung ...


Blockhaus als Wohnhaus - Eigenleistungen - Bausatzhaus - Risiken - Mängel
Blockhaus als Wohnhaus

*  Eckverkämmungen 

*  Eigenkapital

*  Eigenleistungen (Kosten, Risiken)

*  Elektroinstallation

*  Elementarversicherung

*  Versicherungsmanagement

*  Energieeffizienz und Klimaschutz 

*  EnEG (Energieeinsparungsgesetz)

*  EnEV (Energieeinsparverordnung)

*  Europäische Technische Zulassung (ETA)  



Einige Eckverkämmungen im Blockhausbau

Die Lamellenbalken mit der Stärke von 202 bis 275 mm.

 


Eigenkapital bei der Baufinanzierung

Je höher der Anteil des Eigenkapitals, desto besser ist die Chance auf eine positive Kreditzusage und niedrigere Zinsen. Der Bauherr sollte selbst mindestens 20 bis 30 Prozent Eigenkapital in die Baufinanzierung einbringen. Als Eigenkapital zählt das eigene Vermögen. Dazu gehören z. B.

  • Barvermögen
  • Erspartes auf Bankkonten,
  • Geldanlagen in Wertpapiere / Aktien oder Bausparverträge
  • vorhandene Immobilien (Bestandsimmobilien)
  • Bereits bezahlte Baugrundstücke 

Ein sicheres monatliches Einkommen ist erforderlich, damit die Raten getilgt

werden können und die laufenden Kosten den Lebensstandard nicht einschränken.

 


Eigenleistungen beim Hausbau – Bausatzhaus

Kosten, Risiken

Vermeiden Sie Haftungsrisiken durch fehlerhafte Eigenleistung. Aus Sicherheitsgründen soll der Bauherr von allen Arbeiten an der Statik, sowie an den Anschlüssen und Leitungen für Strom und Wasser dem Fachmann überlassen. Bei Elektro- oder Gas- und Wasser-Installationen können Sie nur sparen, wenn Sie selbst aus dem Bereich kommen.

Je größer, höher und verwinkelter der Grundriss eines Blockhauses ist, desto aufwändiger ist der Aufbau. Eine sorgfältige, mängelfreie Montage eines Wohnblockhauses lässt sich kaum mit einer von dem Bauherren zusammengetrommelten Laiengruppe realisieren. 

Das strikte Befolgen von Richtlinien, Montageanleitungen, Wartung und Wertlegung besonders auf gute Wärmeisolierung des Dachs und Bodens und Dichtigkeit, verbessern ganz erheblich die Energieeffizienz jedes Blockhauses. 


Elektroinstallation

Alle Leitungen werden nach den heutigen Standards ausgeführt. Die Elektroleitungen und sonstige Kabel werden nicht sichtbar in Blockwand oder Leichtbauwand untergebracht. Die Bohrungen für die Elektroleitungen im Blockwand werden bereits nach dem Werkplan in der Produktion eingearbeitet. Positionen der Bohrungen sind in den Blockwandzeitungen eingezeichnet.


Elementarversicherung

Die freiwillige Elementarversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Gebäudeversicherung und Hausratversicherung.

 

Als Elementarschäden gelten durch die außerordentlichen Naturgefahren verursachte Schäden an Gebäuden. Als Elementarschäden gelten meistens Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Tornado, Waldbrände/Blitz, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch (Felssturz, Steinschlag), Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.

Elementarschäden sind in Deutschland (Bundesländer). Österreich und in der Schweiz (Kantonen) unterschiedlich definiert. 

 

Die Höhe der Elementarversicherung in Deutschland wird nach den Überschwemmungsgebieten und vier Gefahrenzonen ermittelt. 


Energieeffizienz und Klimaschutz


EnEG

Mit Wirkung zum 1. 11. 2020 wurde das Energieeinsparungsgesetz  (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst.


EnEV - Energieeinsparverordnung

EnEV (Energieeinsparverordnung) umschrieb bis 31.10.2020  die gesetzlichen Bestimmungen für energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden im jeweiligen Bauland innerhalb der EU.

EnEG (Energieeinsparungsgesetz) wurde von GEG ersetzt. Das Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die energetischen Vorgaben an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 01.11.2020 neu festgelegt. Wesentliche weitere Änderungen durch das GEG 2023 gibt es hier.


Europäische Technische Zulassung (ETA)

Diese Bewertung wird von einer staatlich benannten unabhängigen Technischen Bewertungsstelle durchgeführt. Rechtsgrundlage für die ETA-Zulassung ist die europäische Bauproduktverordnung. Die ETA ist ein Produktleistungsnachweis, der zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte führt, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Die Bauproduktverordnung hat den Rang eines europäischen Gesetzes mit direkter Geltung in den Mitgliedstaaten.


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