Ein Gartenhaus/Schuppen/Gerätehäuschen ist ein Gebäude, das man nur vorübergehend nutzt. Max. Raumvolumen ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich geregelt. Es darf nicht als Wohnraum angesehen werden und keine Küche, keine Feuerstätte und kein Badezimmer beherbergen. Es sollte außerdem problemlos wieder abbaubar sein. Ein Häuschen, das auf einem Betonfundament aufgebaut wird, ist der Definition nach kein Gartenhaus mehr.
Die dünnen Konstruktionen von Gartenhäusern sind qualitativ und preislich nicht identisch und nicht vergleichbar mit Wohnhäusern. Gartenhäuser dürfen nicht ohne Baugenehmigung als Wohnraum umgebaut werden.
Versicherung für Bauhelfer – Bauhelferversicherung
Die Bauhelferversicherung schafft Sicherheit für alle helfenden Freunde, Familienangehörige und Bekannte als Bauhelfer auf der Baustelle.
Die gesetzliche Pflichtversicherung für Bauhelfer
Zur Anmeldung bei der BG Bau ist eine strenge Frist von einer Woche nach Baubeginn zu beachten. Für die Bauhelfer (mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Kollegen) gilt durch die Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) so, dass alle Bauhelfer erst einmal versichert sind, aber nur Hilfseinsätzen bis zu 40 Stunden.
Die Nichtanmeldung kann mit einem hohen Ordnungsgeld bestraft werden.
Die private Bauhelferversicherung
Die Versicherungssumme der gesetzlichen Pflichtversicherung ist sehr eingeschränkt. Es sollte eine zusätzliche private Bauhelferversicherung vor Baubeginn abgeschlossen werden, die im Fall eines Unfalls eines Bauhelfers die finanziellen Folgeschäden abdeckt.
Der Bauherr soll für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz seiner Helfer sorgen. Schaden an angemieteten Sachen wie Maschinen oder Unfälle, die Nachbarn oder Freunde bei der Hilfe am Bau erleiden, sind nicht durch Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert! Diese sind nur durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Beim Hausbau mithelfenden Bauherren und deren Ehepartner sollten sich zusätzlich mit einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung privat versichern.
EnEG (Energieeinsparungsgesetz) wurde von GEG ersetzt. Das Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die energetischen Vorgaben an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 01.11.2020 neu festgelegt. Eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes gilt ab 2023. Aktuelle Informationen zum GEG gibt es hier.
Im Grundbuch finden sich wichtige Informationen über bestehende Hypothekenlasten, eingetragene Wegerechte oder ein mögliches Vorkaufsrecht der Gemeinde.
Maßstabgerechte Zeichnungen der jeweiligen Geschosse des Hauses, Darstellung der waagerechten Schnitte.
Grundstück ist ein begrenzter, durch Vermessung gebildeter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch bzw. im Liegenschaftskataster als selbstständiges Grundstück eingetragen ist. Das Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen.