Einhaltung der Raumhöhen für Wohnräume. Musterbauordnung (MBO § 47)
Einhaltung der Anforderungen für Arbeitsschutz (z. B. vorhandene Baugerüst und Baukran)
Keine externen Montageteams von Drittanbietern oder über Ausschreibungen, weil der Bauherr dann zwei Vertragspartner hat, die bei Problemen „Pingpong“ spielen können.
Erledigen Sie nur die Arbeiten selbst, die Sie wirklich beherrschen und für die Sie das richtige Werkzeug haben.