Alle Personen, die auf einer Baustelle tätig sind, müssen bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden, auch ehrenamtliche Helfer, Freunde und Nachbarn, die bei
der Errichtung eines Gebäudes helfen. Die Berufsgenossenschaft deckt das Unfallrisiko ab für Unfälle auf der Baustelle und bei der Anfahrt bzw. Rückfahrt zu bzw. von der Baustelle.