Bauantrag


Auch für ein Blockhaus als Wohnhaus muss ein Bauantrag beantragt werden - Bebauungsplan - Baugenehmigung - Holzhaus  - Blockwandzeichnungen - Bläue (Bläuepilze) - Bodengutachten - Bodenplatte - Baugrundstück - Baunebenkosten - Holzhaus in Blockbauweise
Freigeplantes Blockhaus als Wohnhaus

Was ist ein Bauvorantrag?

Ein Bauvorantrag ist eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Baubehörde zur Klärung einzelner Fragen eines geplanten Bauvorhabens, noch bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird.

Wie lange ist ein Bauvorbescheid gültig?

Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre und kann häufig auf Antrag verlängert werden.



Bauantrag

Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Bauantrag können von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region variieren.  Der Bauantrag muss von einer bauvorlageberechtigten Person angefertigt und eingereicht werden. 

Unterlagen für die Bauantragstellung

  1. Antragsformular je nach Bauamt
  2. Amtlicher und objektbezogener Lageplan (Vermessungs- und Katasteramt)
  3. Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katasteramt)
  4. Bauzeichnungen, Maßstab 1 : 100 (Bauvorlageberechtigter im Blockhausbau: erfahrener Architekt, Ingenieur, Bautechniker oder bestimmte Handwerksmeister)
    1. Grundrisse aller Geschosse und des nutzbaren Dachraums
    2. Schnitte mit den Geschosshöhen und lichten Raumhöhen, ggf. Treppen und Rampen. Anschnitt des vorhandenen und des künftigen Geländes. Äußerst wichtig ist, dass die Fundamentoberkante des Blockhauses (technischer Holzschutz) deutlich höher liegt als das künftige Gelände.
    3. Ansichtspläne
  5. Berechnung Wohn- und Nutzfläche
  6. Statische Berechnungen, Nachweise zur Standsicherheit (im Blockhausbau erfahrener Statiker)
  7. Angaben und Nachweise zu dem Wärme- und Schallschutz
  8. Baubeschreibung
  9. Planunterlagen mit Nutzungsangaben
  10. Vollmachten wie Zustimmungserklärungen der im Liegenschaftskataster angegebenen Nachbarn
  11. Fotos des Baugrundstücks
  12. Zeichnungen für Entwässerung und Wasserversorgung
  13. Betriebsbeschreibung, wenn es sich um ein gewerblich genutztes Bauwerk handelt. 

Die Kosten der Anfertigung von Unterlagen für den Bauantrag

10–15 % der Netto-Bausumme nach HOAI ohne Baunebenkosten, je nach dem Leistungsumfang und Bundesland.  Die Kosten entstehen auch bei abgelehnten Bauanträgen.

 

Die Gebühren für die Baugenehmigung durch die Behörden

Gebühren entstehen auch bei abgelehnten Bauanträgen. Die offizielle Formel der Behörde: Bauwert = €/m³ umbaute Raum in m³. Gebühren =  Bauwert × 1 %.

 

Die erste grobe Abschätzung als schnelle Orientierung, wenn das Einfamilienhaus zu einem Preis von 400.000 € ohne Baunebenkosten gebaut wird: 400.000 € × 0,5 % = 2000 €. 

Wann kann mit der Produktion des Hauses begonnen werden?

Die Werkplanung und Produktion startet immer erst nach Erhalt der Baugenehmigung.