
Ein Bauvorantrag ist eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Baubehörde zur Klärung einzelner Fragen eines geplanten Bauvorhabens, noch bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird.
Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre und kann häufig auf Antrag verlängert werden.
Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Bauantrag können von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region variieren. Der Bauantrag muss von einer bauvorlageberechtigten Person angefertigt und eingereicht werden.
Die Kosten der Anfertigung von Unterlagen für den Bauantrag
10–15 % der Netto-Bausumme nach HOAI ohne Baunebenkosten, je nach dem Leistungsumfang und Bundesland. Die Kosten entstehen auch bei abgelehnten Bauanträgen.
Die Gebühren für die Baugenehmigung durch die Behörden
Gebühren entstehen auch bei abgelehnten Bauanträgen. Die offizielle Formel der Behörde: Bauwert = €/m³ umbaute Raum in m³. Gebühren = Bauwert × 1 %.
Die erste grobe Abschätzung als schnelle Orientierung, wenn das Einfamilienhaus zu einem Preis von 400.000 € ohne Baunebenkosten gebaut wird: 400.000 € × 0,5 % = 2000 €.
Die Werkplanung und Produktion startet immer erst nach Erhalt der Baugenehmigung.
