
Die meisten Versicherer bieten sie mit einer Laufzeit von zwei Jahren an. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte jeder Bauherr schon vor Baubeginn für die gesamte Bauzeit abschließen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz für alle Sach- und Personenschäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen und bei denen Dritte durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen Zum Beispiel, wenn das Eigentum eines Anwohners beschädigt wird.
Achtung! Ein Bauschild mit der Aufschrift, dass das Betreten der Baustelle verboten ist, und dass Eltern für ihre Kinder haftbar gemacht werden, befreit den Bauherrn nicht, wenn es zum Schadensfall kommt.
Ist der Bauherr nicht versichert, steht er in der Verantwortung und muss in unbegrenzter Höhe für den Schaden aufkommen. Der Versicherungsschutz ist auch nicht gewährleistet, wenn der Bauherr die Planung seines Hauses und die Bauleitung selbst durchführt. Eigenleistungen bei der Ausführung werden bei Bauherrenhaftpflichtversicherungen nicht mitversichert.
