Bauabnahme: Sicher zur Übergabe Ihres Bauwerks ohne Mängel


Blockhaus als Wohnhaus
Blockhaus als Wohnhaus


Formen der Bauabnahme

  1. Förmliche Bauabnahme: Die häufigste Form der Abnahme, bei der alle Beteiligten das Bauwerk besichtigen und Mängel dokumentieren. Am Ende wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das alle Feststellungen festhält.
  2. Stille Bauabnahme: Diese erfolgt automatisch, wenn der Bauherr das Objekt nutzt oder die Rechnung bezahlt, ohne eine förmliche Abnahme vorzunehmen. Es gibt jedoch Risiken, die der Bauherr kennen sollte.
  3. Abnahme durch Fristsetzung: Wenn der Bauherr innerhalb einer gesetzten Frist nicht reagiert, gilt die Bauabnahme als erfolgt. In diesem Fall liegt die Beweislast für Mängel beim Bauherrn.
  4. Teilabnahme:Bei großen Bauprojekten werden einzelne Abschnitte abgenommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt jedoch sofort, was die Verantwortung verschiebt.
  5. Abnahme unter Vorbehalt: Das Bauwerk wird akzeptiert, jedoch mit dem Vorbehalt, dass bestimmte Mängel innerhalb vereinbarter Fristen behoben werden. 

Ablauf der Bauabnahme:

  1. Einladung zur Bauabnahme
  2. Prüfung des Bauwerks: Alle Gewerke werden auf Mängel und Übereinstimmung mit den vertraglichen Vorgaben geprüft. Dabei sind auch Details wie Statik, Montage und Spielräume bei Fenster- und Türrahmen zu beachten.
  3. Dokumentation der Mängel: Mängel werden beschrieben, markiert und fotografisch festgehalten. Fristen für die Behebung werden vereinbart.
  4. Erstellung des Abnahmeprotokolls: Das Protokoll dokumentiert den Zustand des Bauwerks, Mängel und Nachbesserungen. Es wird von allen Beteiligten unterzeichnet.
  5. Übergabe des Bauwerks: Nach Unterzeichnung des Protokolls geht das Bauwerk in die Verantwortung des Bauherrn über. 

Inhalt des Abnahmeprotokolls:

  1. Basisdaten: Projektbeschreibung, beteiligte Parteien, Datum und Ort der Abnahme.
  2. Zustand des Bauwerks: Mängelliste mit Beschreibung und Fotodokumentation.
  3. Restarbeiten: Aufgelistete, noch nicht erledigte Arbeiten.
  4. Nachbesserung: Fristen für Mängelbehebung und ggf. Vereinbarungen zu Ersatzleistungen oder Kostenerstattungen.
  5. Abnahmeerklärung: Abnahme ohne Vorbehalt, mit Vorbehalt oder Verweigerung der Abnahme.
  6. Unterschriften: Das Protokoll muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, um rechtsverbindlich zu sein. Jede Partei soll direkt eine Kopie des unterzeichneten Protokolls erhalten.