Baugenehmigung

Nur „Luftschlösser bauen darf man auch heute noch ohne Baugenehmigung.“  Zitat Willy Meurer (1934 – 2018) Aphoristiker und Publizist

 


Brauche ich für mein Blockhaus eine Baugenehmigung?

Brauche ich für mein Blockhaus eine Baugenehmigung?
Ohne Baugenehmigung geht nichts!

Wer ein Wohnhaus bauen will, benötigt unabhängig von der Bauweise dafür immer eine Baugenehmigung. Es sei festzustellen, dass die Landesbauordnungen von Bundesland zu Bundesland abweichen können. Auch die Bebauungspläne einzelner Gemeinden und Grundstücke sind nicht einheitlich. Genaue Auskünfte teilt Ihnen das zuständige Bauamt.

 

Ihr Bauantrag wird schneller bearbeitet, wenn die zuständige Behörde das vereinfachte Genehmigungsverfahren erlaubt. 

 

Nach Erteilung der Baugenehmigung muss mit der Bauausführung innerhalb von drei Jahren begonnen werden.


Wie lange dauert die Erteilung einer Baugenehmigung?

Die Bewilligung einer Baugenehmigung kann je nach Fall und Gemeinde von ein paar Wochen bis zu sechs Monate Zeit in Anspruch nehmen. Mit dem Bauen kann erst begonnen werden, wenn die Baubehörde die Baugenehmigung abgesegnet hat. 

 

Grundsätzlich darf man ohne erteilte Baugenehmigung nichts bauen oder mit den Bauarbeiten beginnen.  


Gibt es Probleme bei der Genehmigung eines Blockhauses?

In der Regel haben die Bauherren keine Probleme, wenn das Grundstück als Bauland ausgeschrieben worden ist. Es kommt äußerst selten vor, dass Vorschriften den Bau eines Blockhauses verbieten. Fragen Sie immer unabhängig von der Bauweise jedoch vorher bei Ihrem Bauamt nach, was für welche Vorschriften für Ihr Grundstück/Baugebiet eingreifen.


Ist für das Blockhaus eine Baugenehmigung erforderlich?

Ist für das Blockhaus eine Baugenehmigung erforderlich?  Blockhausbau in Deutschland - Bauvorschriften - Bauamt - Blockhaus bei Nacht - Blockbohlenhaus  - Bayern - Baden Württemberg - Schwäbisch Hall - Schwarzwald - Wohnhaus - Wohngebäude - Bauamt
Luxuriöses, aber auch ökologisches Blockhaus aus Finnland

Für den Bau eines Blockhauses als Wohnsitz ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Es werden für einen Bauantrag umfangreiche Unterlagen erstellt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blog. Dort wird auch berichtet, worauf man beim Blockhaus Bauen zu beachten ist und welche Schritte Sie beim Hausbau beachten sollten, wie z. B. Unterlagen für Bauantrag und Baugenehmigung, die Aufgaben der Architekten und HOAI, Schneelast.


Erfüllen die Holzbausätze über Internetshops die Baubestimmungen für ein Haus als Hauptwohnsitz?

Nein, weil bei diesen Angeboten die Bauvorschriften der jeweils zuständigen Baubehörde in der Regel nicht berücksichtigt werden. Die aufgelisteten Preise in den Internetshops sind immer Bausatzpreise mit unterschiedlichen und meistens undurchsichtigen Zusammenstellungen. In der Regel muss der Holzbausatz auch mit zahlreichen Ausbaupaketen ergänzt werden.

 

Neben Statik ist für einen Bauantrag z. B. auch Berechnungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch einen Bauingenieur erforderlich. In der Energiebedarfsberechnung müssen unter anderem das verwendete Heizungssystem, Größe und Lage des Hauses auf dem Grundstück, Anzahl der Fenster und Türen eingerechnet werden. Alle weiterführenden Baumaßnahmen wie die tatsächliche Ausführung der Wand- und Dachkonstruktion müssen berücksichtigt werden. 


Wann beginnt die Werkplanung eines Wohnblockhauses?

Jedes Holzblockhaus ist ein Einzelstück und der Planungsprozess wird immer individuell auf das jeweilige Projekt zugeschnitten. Die aufwendige Ausführungsplanung von Blockhäusern unterscheidet sich stark von anderen Bauweisen. Mit der Werkplanung des Hauses kann erst begonnen werden, wenn die notwendige Baugenehmigung vorliegt.