Möchten Sie ein gemütliches Blockhaus als Ihr neues Zuhause errichten? Dann ist es wichtig zu wissen, dass Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen, unabhängig von der Bauweise. Aber keine Sorge, denn auch heute noch ist es erlaubt, „Luftschlösser zu bauen“ ohne Genehmigung, wie Willy Meurer so treffend sagte. Also worauf warten Sie noch? Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und bauen Sie Ihr Traumhaus aus Holz!
Wer ein Wohnhaus bauen will, benötigt unabhängig von der Bauweise dafür immer eine Baugenehmigung. Es sei festzustellen, dass die Landesbauordnungen von Bundesland zu Bundesland abweichen können. Auch die Bebauungspläne einzelner Gemeinden und Grundstücke sind nicht einheitlich. Genaue Auskünfte teilt Ihnen das zuständige Bauamt.
Ihr Bauantrag wird schneller bearbeitet, wenn die zuständige Behörde das vereinfachte Genehmigungsverfahren erlaubt.
Nach Erteilung der Baugenehmigung muss mit der Bauausführung innerhalb von drei Jahren begonnen werden.
Die Bewilligung einer Baugenehmigung kann je nach Fall und Gemeinde von ein paar Wochen bis zu sechs Monate oder mehr Zeit in Anspruch nehmen. Mit dem Bauen kann erst begonnen werden, wenn die Baubehörde die Baugenehmigung abgesegnet hat.
Grundsätzlich darf man ohne erteilte Baugenehmigung nichts bauen oder mit den Bauarbeiten beginnen.
In der Regel haben die Bauherren keine Probleme, wenn das Grundstück als Bauland ausgeschrieben worden ist. Es kommt selten vor, dass Vorschriften den Bau eines Blockhauses verbieten. Fragen Sie immer unabhängig von der Bauweise jedoch vorher bei Ihrem Bauamt nach, was für welche Vorschriften für Ihr Grundstück/Baugebiet eingreifen.
Für den Bau eines Blockhauses als Wohnsitz ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Es werden für einen Bauantrag umfangreiche Unterlagen erstellt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blog. Dort wird auch berichtet, worauf man beim Blockhaus Bauen zu beachten ist und welche Schritte Sie beim Hausbau beachten sollten, wie z. B. Unterlagen für Bauantrag und Baugenehmigung, die Aufgaben der Architekten und HOAI, Schneelast.
Nein, weil bei diesen Angeboten die Bauvorschriften der jeweils zuständigen Baubehörde in der Regel nicht berücksichtigt werden. Die aufgelisteten Preise in den Internetshops sind immer Bausatzpreise mit unterschiedlichen und meistens undurchsichtigen Zusammenstellungen. In der Regel muss der Holzbausatz auch mit zahlreichen Ausbaupaketen ergänzt werden.
Neben Statik ist für einen Bauantrag z. B. auch Berechnungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch einen Bauingenieur erforderlich. In der Energiebedarfsberechnung müssen unter anderem das verwendete Heizungssystem, Größe und Lage des Hauses auf dem Grundstück, Anzahl der Fenster und Türen eingerechnet werden. Alle weiterführenden Baumaßnahmen wie die tatsächliche Ausführung der Wand- und Dachkonstruktion müssen berücksichtigt werden.
Jedes Holzblockhaus ist ein Unikat und der Planungsprozess wird immer individuell auf das jeweilige Projekt zugeschnitten. Die aufwendige Ausführungsplanung von Blockhäusern unterscheidet sich stark von anderen Bauweisen. Mit der Werkplanung des Hauses kann erst begonnen werden, wenn die notwendige Baugenehmigung vorliegt.