Gesetzliche und private Versicherungen für Bauhelfer

Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung schafft Sicherheit für alle helfenden Freunde, Familienangehörige und Bekannte als Bauhelfer auf der Baustelle. 

 

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Die gesetzliche Pflichtversicherung für Bauhelfer

Zur Anmeldung bei der BG Bau ist eine strenge Frist von einer Woche nach Baubeginn zu beachten. Für die Bauhelfer (mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Kollegen) gilt durch die Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) so, dass alle Bauhelfer erst einmal versichert sind, aber nur Hilfseinsätzen bis zu 40 Stunden. 

Die Nichtanmeldung kann mit einem hohen Ordnungsgeld bestraft werden.

 

Die private Bauhelferversicherung

Die Versicherungssumme der gesetzlichen Pflichtversicherung ist sehr eingeschränkt. Es sollte eine zusätzliche private Bauhelferversicherung vor Baubeginn abgeschlossen werden, die im Fall eines Unfalls eines Bauhelfers die finanziellen Folgeschäden abdeckt.

 

Der Bauherr soll für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz seiner Helfer sorgen. Schaden an angemieteten Sachen wie Maschinen oder Unfälle, die Nachbarn oder Freunde bei der Hilfe am Bau erleiden, sind nicht durch Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert! Diese sind nur durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

 

Beim Hausbau mithelfenden Bauherren und deren Ehepartner sollten sich zusätzlich mit einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung privat versichern.

 


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