ist ein Einzelstück, was nur einmal vorhanden ist.
Vielen Bauherren scheint nicht klar zu sein, dass das Verwenden nicht eigenen Zeichnungen als Urheberverletzung gilt. Urheberrechtsverletzungen können abgemahnt werden. Auch technische
Zeichnungen, Baupläne, Montageanleitungen und Skizzen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vergrößerung oder Verkleinerung von Plänen reicht laut Gesetzgeber in der Regel nicht aus.
Wenn die Bearbeitung der Zeichnungen veröffentlicht oder verwertet werden, ist dafür die Zustimmung des Urhebers von der Originalversion erforderlich. Teilweise ist dies sogar bereits
für die Anfertigung notwendig.