Versicherungen ...


Blockhaus als Wohnhaus
Blockhaus als Wohnhaus

*  Versicherung für Bauhelfer

*  Versicherungen rund um das Eigenheim 

*  Versicherungen rund um den Hausbau

*  Verzapfung, Verdübelung (Holznagel)



Versicherungen rund um das Eigenheim

Wohngebäudeversicherung

umfasst Feuerversicherung (einschl. Blitzschlag), Sturm­versicherung (einschl. Hagel) und Leitungswasser­versicherung.  

 

In einer Wohngebäudeversicherung sind im Schadensfall folgende Bereiche laut Versicherungsschein des Hauses mitversichert: Hauptgebäude und Nebengebäude, Geräteschuppen und Gartenhäuser, Carports und Garagen. 

 

Ersetzt werden nur Schäden am Gebäude selbst und an fest verbauten Teilen wie Einbauküche und andere Wohngebäudebestandteile (Markisen, Satellitenanlagen, Alarmanlagen und Empfangsantennen). Schäden am Grundstück sind in der Regel nicht enthalten. 

 

Die Rohbau-Feuerversicherung ist oft Teil der Wohngebäudeversicherung und in der Bauphase kostenlos.

 

Ein Eigenheimbesitzer muss keine Wohngebäudeversicherung abschließen, aber sollte von jedem Hausbesitzer abgeschlossen werden. Achten Sie immer auf eine ausreichende Deckungssumme. Denken Sie daran, dass diese bei An- oder Umbauten angepasst werden muss, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

 

Hausratversicherung

deckt in der Regel Schäden an Ihrem beweglichen Besitz durch Feuer, Verpuffung, Leitungswasser, Sturm, Überspannungsschäden durch Blitz oder Blitzschlag, Einbruch und Raub. Hausratversicherung lohnt sich, wenn Sie nicht auf einen Schlag die notwendigen Gegenstände im Schadensfall in Ihrem Haushalt neu anschaffen können.

 


Versicherungen rund um den Hausbau

Bauleistungsversicherung, Bauwesenversicherung

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die am Roh- oder Neubau durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Unwetterschäden, durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler entstehen. Ferner sind der Diebstahl bereits eingebauter Sachen oder mutwillige Beschädigung durch Unbekannte ebenfalls versichert. Versichert ist der Wert der Bauleistungen.

Gegen Pfusch am Bau hilft diese Versicherung jedoch nicht. Schäden, die durch normale Witterung wie Frost entstehen, sind nicht abgesichert. 

Wegen häufiger Bedrohungen durch Wetterkapriolen ist diese Versicherung sehr empfehlenswert! 

Restschuldversicherung, Lebensversicherung 

mit Restschuldversicherung meint man meistens eine Art Lebensversicherung. Mit dieser Versicherung wird nur die Restschuld im Todesfall ausgezahlt. Eine ausreichend hohe normale Lebensversicherung erfüllt den gleichen Zweck beim Todesfall. 

Feuer-Rohbauversicherung

Oft schließt die Gebäudeversicherung eine Feuerrohbauversicherung mit ein. 

Während des Hausbaus schützt Feuerrohbauversicherung den Rohbau – also das noch nicht fertige Gebäude – vor Bränden und Feuer. Ursache für Feuerschäden können Brandstiftung, Blitzschlag, Kurzschluss oder defekte Leitungen sein.

Eine Feuerrohbauversicherung deckt Schäden durch Rauchentwicklung oder Löschwasser oder Folgeschäden in ganzen Bauteilen ab, die erneuert werden müssen.

Die Rohbau-Feuerversicherung ist meistens Teil der Wohngebäudeversicherung und in der Bauphase kostenlos.

 


Gesetzliche und private Bauhelferversicherung

Versicherung für Bauhelfer – Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung schafft Sicherheit für alle helfenden Freunde, Familienangehörige und Bekannte als Bauhelfer auf der Baustelle.  

 

Die gesetzliche Pflichtversicherung für Bauhelfer

Zur Anmeldung bei der BG Bau ist eine strenge Frist von einer Woche nach Baubeginn zu beachten. Für die Bauhelfer (mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Kollegen) gilt durch die Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) so, dass alle Bauhelfer erst einmal versichert sind, aber nur Hilfseinsätzen bis zu 40 Stunden. 

Die Nichtanmeldung kann mit einem hohen Ordnungsgeld bestraft werden.

 

Die private Bauhelferversicherung

Die Versicherungssumme der gesetzlichen Pflichtversicherung ist sehr eingeschränkt. Es sollte eine zusätzliche private Bauhelferversicherung vor Baubeginn abgeschlossen werden, die im Fall eines Unfalls eines Bauhelfers die finanziellen Folgeschäden abdeckt.

 

Der Bauherr soll für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz seiner Helfer sorgen. Schaden an angemieteten Sachen wie Maschinen oder Unfälle, die Nachbarn oder Freunde bei der Hilfe am Bau erleiden, sind nicht durch Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert!  Diese sind nur durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

 

Beim Hausbau mithelfenden Bauherren und deren Ehepartner sollten sich zusätzlich mit einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung privat versichern. 

 


Versicherung

  • „Es ist besser, eine Versicherung zu haben und nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht zu haben.“ Quelle: Weisheit der Versicherungswirtschaft, Autor unbekannt

Vertrieb


Verzapfung, Verdübelung (Holznagel)

Holzdübel werden in der Regel alle zwei Meter in der Blockwand in Vertikalrichtung eingesetzt. Die Verzapfung stabilisiert zusätzlich die Blockwandkonstruktion. 


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