Europäische Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte

Die Europäische Bauproduktenverordnung legt den Rahmen fest, wie Informationen über im Binnenmarkt verkaufte Bauprodukte vom Hersteller bewertet und dem Benutzer mitgeteilt werden sollen. Ziel der Bauproduktenverordnung ist es, die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt zu harmonisieren. Sehr kurze Zusammenfassung der Grundlagen der Verordnung:

Für das Produkt muss eine Leistungserklärung erstellt werden. Die Informationen, die sie enthalten sollte, sind in Artikel 6 der Verordnung angegeben. Obligatorische Kennzeichnung von harmonisierten Bauprodukten oder Produkten, die einer ausgestellten europäischen technischen Bewertung entsprechen. 

CE-Kennzeichnung

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CE-Kennzeichnung

Es ist nicht möglich, ein Bauprodukt direkt auf der Grundlage der Verordnung zu kennzeichnen. Die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung basieren auf einer harmonisierten Norm oder entsprechen einer ausgestellten ETB. Nationale Anforderungen an Gebäude und andere Tiefbauarbeiten bestimmen, ob ein Bauprodukt für den Verwendungszweck geeignet ist. Die Bauvorschriften der Mitgliedstaaten sind durch die Bauproduktenverordnung nicht harmonisiert. Das CE-Zeichen zeigt an, dass die Leistung des Bauprodukts gemäß einer harmonisierten Norm oder einer ausgestellten ETB bewertet wurde und dass der Hersteller eine Leistungserklärung mit Daten aus dieser Bewertung erstellt hat. 

Chemische Informationen gemäß der REACH-Verordnung sind zusammen mit der Leistungserklärung bereitzustellen.

Die technische Dokumentation muss in allen Phasen vom Hersteller bis zum Endverbraucher bis zum Produkt zurückverfolgt werden können. Es gibt einige vereinfachte Verfahren für die CE-Kennzeichnung, insbesondere für Kleinstunternehmen.

Nationale Kontaktstellen für Bauprodukte informieren über geltende nationale Bauvorschriften in allen Mitgliedstaaten.

Information zu Bauprodukten durch Erklärung vom Hersteller

Der Hersteller der Bauprodukte erstellt eine Leistungserklärung, wenn ein Produkt, das unter eine harmonisierte europäische Norm (hEN) oder eine europäische technische Bewertung (ETA) fällt, in Verkehr gebracht wird. Die Leistungserklärung (DoP) ist das Schlüsselkonzept der Bauproduktenverordnung. Es dient dazu, Informationen über die wesentlichen Merkmale des Produkts zu liefern, die ein Hersteller auf dem Markt verfügbar machen möchte. Um sicherzustellen, dass die Leistungserklärung (DoP) für bestimmte Produkte korrekt und zuverlässig ist, wird für jede Familie von Bauprodukten ein System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungskonstanz (AVCP) angewendet. 

Eines der neuen Hauptthemen der Bauproduktenverordnung ist die Anforderung an die Nachhaltigkeit, insbesondere die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die die Grundvoraussetzung für Bauarbeiten 7 und die Verringerung der Auswirkungen von Treibhausgasen auf den Lebenszyklus sind. Beide Anforderungen definieren relevante produktspezifische Informationen, die den Lebenszyklusansatz betreffen. Daher ist es notwendig, die europäischen Normen, die vom Technischen Komitee des CEN entwickelt werden, zu verwenden, um in diesen Bereichen der Nachhaltigkeit zu regeln. Andererseits führt die Bauproduktenverordnung die Lebenszyklusperspektive bei der Bewertung der Leistung eines Bauprodukts ein, da Bauprodukte durch die Gewinnung von Rohstoffen, durch Verarbeitung und Herstellung, Wartung, Verwendung des Produkts oder am Ende des Jahres eine Umweltbelastung haben können. 

Was ist die Ökobilanz und warum ist sie wichtig?

Die Ökobilanz ist eine Methode, mit der die Umweltauswirkungen eines Bauprodukts, einer Komponente oder eines Gebäudes gemessen werden. Die spezielle Art der Ökobilanz, die als Leistungserklärung bezeichnet wird, wurde entwickelt, um Umweltinformationen aus Ökobilanzstudien in einem gemeinsamen Format bereitzustellen, das auf gemeinsamen Regeln basiert, die als Produktkategorienregeln (PKR) bezeichnet werden. PKR wurde in verschiedenen europäischen Ländern entwickelt. Um vergleichbar zu sein, muss die Leistungserklärung dieselbe PKR haben, um sicherzustellen, dass Umfang, Methodik, Datenqualität und Indikatoren alle gleich sind. Alle Bauprogramme sollten den internationalen Standards für die Ökobilanz und dem übergeordneten Standard für die Erklärung von Umweltprodukten entsprechen. 

Die aktuellen Regeln (Stand 25.03.2020)

EU-Mitgliedstaaten  Bauprodukte in Europa und Marktüberwachung
EU-Mitgliedstaaten

Gemäß der Bauproduktenverordnung dürfen nach dem 1. Juli 2013 nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte, für die harmonisierte europäische Normen (hEN) existieren, auf den europäischen Markt gebracht werden. Alle vorübergehenden oder nicht regulierten Arbeiten sind von der Bauproduktenverordnung ausgenommen. Typische Ausnahmebeispiele sind Möbel, Ausstellungen, Betonschalungen oder tragbare Gebäude. Die Anforderungen variieren zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und stehen häufig in direktem Zusammenhang mit nationalen Vorschriften. 

Die Verantwortung dafür, dass ein Produkt die richtigen Eigenschaften für eine bestimmte Anwendung aufweist, liegt bei den Planern, Auftragnehmern und örtlichen Baubehörden. Die Bauproduktenverordnung zielt darauf ab, technische Handelshemmnisse zu verhindern, und verlangt in diesem Zusammenhang die Erklärung bestimmter Eigenschaften. 

Hygiene, Gesundheit und Umwelt

Um die dritte der grundlegenden Anforderungen „Hygiene, Gesundheit und Umwelt“ zu erfüllen, müssen die Hersteller daher den Gehalt oder die Emission einiger Stoffe, die als „regulierte gefährliche Stoffe“ definiert sind, in der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten angeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die CE-Kennzeichnung nicht bedeutet, dass ein Produkt für sich selbst sicher ist, weil in diesem Zusammenhang keine Risikobewertung durchgeführt werden muss.

Die Bauprodukte, die Gegenstand der Bauproduktenverordnung in Bezug auf die CE-Kennzeichnung sind, wurden von der EG festgelegt, und dem CEN wurden Mandate für die Arbeit der Produkt-TCs erteilt. Diese Mandate werden derzeit von der GD Unternehmen geändert und über das zentrale Management von CEN / CENELEC kommuniziert, um die Arbeit und den Umfang der Produkt-TCs zu definieren. 

Gefährliche Produkte?

Die geänderten Mandate ergeben sich aus einer detaillierten Überprüfung der verschiedenen nationalen Vorschriften für gefährliche Stoffe für jedes Bauprodukt. Die Antworten auf die Mandate werden von Produkt-TCs ausgearbeitet und der EG über die Expertengruppe für gefährliche Stoffe zur Genehmigung vorgelegt. Diese befassen sich mit der Frage, welche Stoffe behandelt und welche Prüfmethode angewendet werden soll. Die von jedem Produkt-TC vorgeschlagenen Arbeitsprogramme beziehen sich nur auf Fragen, die an anderer Stelle noch nicht behandelt wurden, beispielsweise einige andere Rechtsvorschriften. 


Verantwortlich für diesen Artikel ist die Autorin Dorothea Oppelland.

Dorothea Oppelland ist Schreibcoach und Redakteurin, die gerade für Ghostwriter Preise tätig ist. Sie hilft mehreren Unternehmen ihr Business zu entwickeln. Dorothea hat BWL an der Universität Hamburg studiert.


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