Gartenhaus ist kein Wohnhaus: Was Sie beim Bau beachten müssen


Blockhaus bauen - Geotechnischer Bericht - Baugrundgutachten
Blockhaus als Wohnhaus


Gartenhaus (Holzbohlenhaus)

Ein Gartenhaus/Schuppen/Gerätehäuschen ist ein Gebäude, das man nur vorübergehend nutzt. Max. Raumvolumen ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich geregelt. Es darf nicht als Wohnraum angesehen werden und keine Küche, keine Feuerstätte und kein Badezimmer beherbergen. Es sollte außerdem problemlos wieder abbaubar sein. Ein Häuschen, das auf einem Betonfundament aufgebaut wird, ist der Definition nach kein Gartenhaus mehr.  

Die dünnen Konstruktionen von Gartenhäusern sind qualitativ und preislich nicht identisch und nicht vergleichbar mit Wohnhäusern.  Der Umbau von Gartenhäusern zu Wohnräumen ist ohne Baugenehmigung nicht zulässig. Ein nachträglicher Umbau von Gartenhäusern zu Wohngebäuden wird in der Regel nicht erlaubt.


Das Gartenhütte

Ein Gartenhaus/Schuppen/Gerätehäuschen ist ein Gebäude, das man nur vorübergehend nutzt. Max. Raumvolumen ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich geregelt. Es darf nicht als Wohnraum angesehen werden und keine Küche, keine Feuerstätte und kein Badezimmer beherbergen. 

Die dünnen Konstruktionen von Gartenhäusern sind qualitativ und preislich nicht identisch und nicht vergleichbar mit Wohnhäusern. Gartenhäuser dürfen nicht ohne Baugenehmigung als Wohnraum umgebaut werden.  Ein Gartenhaus sollte außerdem problemlos wieder abbaubar sein.

Einfaches Gartenhaus. Nur mit ausreichend hohem Sockel schützen Sie Ihr Häuschen gegen Schäden durch Regen-, Spritz- und Schmelzwasser. Dieses Gartenhaus im Bild ist kein Blockhaus.
Dieses Gartenhaus im Bild ist kein Blockhaus. Hier wird am falschen Ende gespart. Nur mit ausreichend hohem Sockel schützen Sie Ihr Häuschen gegen Schäden durch Regen-, Spritz- und Schmelzwasser.

Auch ein Gartenhaus / Gerätehaus sollte auf ein richtiges Fundament bzw. eine Betonbodenplatte gesetzt werden. Nur mit ausreichend hohen Sockel schützen Sie Ihr Häuschen gegen Schäden durch Regen-, Spritz- und Schmelzwasser. Laut Definition ist aber ein Häuschen mit schützendem Betonfundament dann kein Gartenhaus mehr und damit genehmigungspflichtig.

 

Für die Gartenhäuser, Schuppen und Nebengebäude muss ab einem bestimmten Raumvolumen eine Baugenehmigung beantragt werden.  Wie groß ein Gartenhaus sein darf, ist im Landesbaugesetz des jeweiligen Bundeslandes verankert. Erkundigen Sie sich vorher beim zuständigen Bauamt, ob das von Ihnen geplante Gartenhaus genehmigungsfrei ist. Nur kleine, problemlos wieder abbaubare Gerätehäuschen/Gartenhäuser ohne Feuerstätte sind bis zu einem bestimmten Raumvolumen genehmigungsfrei. Also es geht nicht um die überbaute Grundfläche, sondern um den umbauten Raum, das Fundament und die Ausstattung.  Max. Raumvolumen ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich geregelt.