Wohngebäudeversicherung – Sicherheit bei Feuer, Sturm und Leitungswasser


Auch für ein Blockhaus als Wohnhaus muss ein Bauantrag beantragt werden - Bebauungsplan - Baugenehmigung - Holzhaus  - Blockwandzeichnungen - Bläue (Bläuepilze) - Bodengutachten - Bodenplatte - Baugrundstück - Baunebenkosten - Holzhaus in Blockbauweise
Blockhaus als Wohnhaus


Wohngebäudeversicherung: Schutz für Ihr Gebäude und fest verbaute Teile

umfasst Feuerversicherung (einschl. Blitzschlag), Sturm­versicherung (einschl. Hagel) und Leitungswasser­versicherung.  

 

In einer Wohngebäudeversicherung sind im Schadensfall folgende Bereiche laut Versicherungsschein des Hauses mitversichert: Hauptgebäude und Nebengebäude, Geräteschuppen und Gartenhäuser, Carports und Garagen. 

 

Ersetzt werden nur Schäden am Gebäude selbst und an fest verbauten Teilen wie Einbauküche und anderen Wohngebäudebestandteilen (Markisen, Satellitenanlagen, Alarmanlagen und Empfangsantennen). Schäden am Grundstück sind in der Regel nicht enthalten. 

 

Die Rohbau-Feuerversicherung ist oft Teil der Wohngebäudeversicherung und in der Bauphase kostenlos.

 

Ein Eigenheimbesitzer muss keine Wohngebäudeversicherung abschließen, aber sie sollte von jedem Hausbesitzer abgeschlossen werden.  Achten Sie immer auf eine ausreichende Deckungssumme. Denken Sie daran, dass diese bei An- oder Umbauten angepasst werden muss, um eine Unterversicherung zu vermeiden.