Die Verbundene Hausratversicherung (VHV) gibt es in Deutschland schon seit 1942. Sie wird als verbundene Versicherung bezeichnet, weil sie in einem Vertrag Versicherungsschutz gegen mehrere Gefahren bietet. Die Bedingungen wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mehrfach modernisiert, die Deckungskonzepte der Versicherer weisen zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede auf. Ein reiner Preisvergleich greift deshalb zu kurz – um den besten Vertrag zu finden, muss man auch auf den gebotenen Versicherungsumfang schauen.
Das alles zählt zum Hausrat
Eine einfache Faustregel: Was Sie bei einem Umzug mitnehmen, ist Hausrat und fällt damit unter die Hausratversicherung. Das sind alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch oder auch einfach nur als Dekoration) dienen. Auch Haustiere sind Hausrat. Ob die Sachen Ihr Eigentum sind, spielt keine Rolle. Ein unter Eigentumsvorbehalt erworbener Fernseher ist ebenso mitversichert wie die Mäntel von Besuchern an der Garderobe oder geliehene Bücher. Zum Hausrat gehören auch Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere, Pelze, echte Teppiche, Antiquitäten und Bargeld. Für sie gelten jedoch Entschädigungsgrenzen. Einschränkungen im Versicherungsschutz gibt es auch bei Motorfahrzeugen, Luftsportgeräten und Flugmodellen mit Motor sowie bei Booten. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, das heißt, im Schadenfall wird auch bei gebrauchten Sachen der Neuwert entschädigt. Die Versicherungssumme muss deshalb dem Neuwert des Hausrats entsprechen, ansonsten besteht eine Unterversicherung und die Leistung im Schadenfall wird gekürzt. Bei Vereinbarung einer Mindestversicherungssumme von üblicherweise 650 Euro (Stand 7/2019) je Quadratmeter Wohnfläche verzichten die Versicherer aber auf die Prüfung, ob die Summe ausreichend ist. Geleistet wird dann bis zur Versicherungssumme plus einer Vorsorge, meistens 10 %. Zum Ausgleich von Wertsteigerungen infolge von Preissteigerungen enthalten die Bedingungen eine automatische Anpassung der Summe nach dem Hausratindex des Statistischen Bundesamtes. Alternativ bieten einige Versicherer die Hausratversicherung nach dem sogenannten Wohnflächenmodell ohne Versicherungssumme und damit mit summenmäßig unbegrenztem Versicherungsschutz an.
Naturgefahren separat einschließen
In der Grunddeckung bezieht sich die Hausratversicherung auf die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz von Luftfahrzeugen, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost sowie Sturm und Hagel. Angesichts zunehmender Schäden durch extreme Wetterereignisse empfiehlt das Vergleichsportal 9Brands dringend die Versicherung weiterer Naturgefahren. Die entsprechenden Bausteine umfassen Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Versichert sind nicht nur Sachschäden am Hausrat durch diese Gefahren, sondern auch weitere Kosten, zum Beispiel Aufräumungskosten, Hotelkosten, Schlossänderungskosten, Bewachungskosten, und Reparaturkosten für Gebäudeschäden an Türen, Fenstern, Bodenbelägen oder an einer Einbauküche.
An diesen Orten gilt die Versicherung
Die Hausratversicherung bezieht sich primär auf Sachen in Ihrer Hauptwohnung. Für Hausrat, den Sie vorübergehend außerhalb der Wohnung benötigen, gibt es eine zeitlich und summenmäßig begrenzte Außenversicherung. Nutzen Sie Ihr Wohnblockhaus beispielsweise als Zweitwohnsitz, sind nur die Sachen versichert, die Sie nach dem Urlaub wieder mit nach Hause nehmen. Für Möbel, Geschirr und dergleichen, das ständig im Ferienhaus bleibt, müssen Sie eine separate Hausratversicherung abschließen.
Die Hausratversicherung bezieht sich primär auf Sachen in Ihrer Hauptwohnung. Für Hausrat, den Sie vorübergehend außerhalb der Wohnung benötigen, gibt es eine zeitlich und summenmäßig begrenzte Außenversicherung. Nutzen Sie Ihr Wohnblockhaus beispielsweise als Zweitwohnsitz, sind nur die Sachen versichert, die Sie nach dem Urlaub wieder mit nach Hause nehmen. Für Möbel, Geschirr und dergleichen, das ständig im Ferienhaus bleibt, müssen Sie eine separate Hausratversicherung abschließen.
So wird der Beitrag berechnet
Der Beitrag richtet sich hauptsächlich nach der Versicherungssumme oder beim Wohnflächenmodell nach der Quadratmeterzahl. Entscheidend ist außerdem die Tarifzone, die anhand der Postleitzahl ermittelt wird. Hier fließt insbesondere die Häufigkeit von Einbrüchen, Stürmen, Überschwemmungen und Erdbeben ein. Handelt es sich um eine Zweit- oder Ferienwohnung, die nicht ständig bewohnt wird, ist ein Zuschlag erforderlich, da zum Beispiel Leitungswasserschäden nicht rechtzeitig bemerkt werden und die Wohnung für Einbrecher attraktiver ist. Bei Wochenendhäusern in leichter Bauweise kommt hinzu, dass sie möglicherweise nicht den Anforderungen der Versicherung an massive Außenwände entsprechen und die Bedachung im Brandfall nicht gegen Funkenflug und Hitze beständig ist. Auch dafür gibt es einen Zuschlag. Auf den Grundbeitrag werden je nach gewähltem Versicherungsumfang noch Zusatzbeiträge für Deckungserweiterungen erhoben, zum Beispiel für zusätzliche Gefahren wie Überspannungsschäden und einfachen Diebstahl von Fahrrädern, für die Mitversicherung grob fahrlässig herbeigeführter Schäden oder für erhöhte Entschädigungsgrenzen, etwa bei Wertsachen oder in der Außenversicherung.
Verantwortlich für diesen Artikel ist der Autor Torsten Meier.
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