Der Architekt ist der wichtigste Partner des Bauherrn bei der Planung eines Hauses. Er übernimmt die technische, gestalterische und wirtschaftliche Planung und sorgt dafür, dass Ihr Bauprojekt effizient und rechtssicher umgesetzt wird.
Gerade beim Bau eines individuellen Blockhauses spielt die Zusammenarbeit mit einem im Blockhausbau erfahrenen Architekten eine zentrale Rolle.

Aufgaben eines Architekten nach HOAI
Die Leistungen eines Architekten sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in neun Leistungsphasen gegliedert.
Die 9 Leistungsphasen im Überblick
1. Grundlagenermittlung (2 %)
Klärung der Anforderungen und Rahmenbedingungen
2. Vorplanung (7 %)
Erste Entwürfe und Machbarkeitsprüfung (z. B. Blockbauweise)
3. Entwurfsplanung (15 %)
Individuelle Planung nach Ihren Wünschen und Grundstücksvorgaben
4. Genehmigungsplanung (3 %)
Erstellung aller Unterlagen für den Bauantrag
5. Ausführungsplanung (25 %)
Detaillierte Baupläne für die Umsetzung
6. Vorbereitung der Vergabe (10 %)
Erstellung von Leistungsverzeichnissen
7. Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
Auswahl und Beauftragung von Handwerkern
8. Bauüberwachung (32 %)
Kontrolle der Bauausführung vor Ort
9. Objektbetreuung (2 %)
Nachbetreuung und Dokumentation

Was kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?
Die HOAI ist seit 2021 kein verbindliches Preisrecht mehr, sondern dient als Orientierung für die Honorarvereinbarung.
Architektenkosten im Überblick
- ca. 10–15 % der Baukosten (unverbindliche Orientierung)
- abhängig von:
– Projektumfang
– Schwierigkeitsgrad (Honorarzone 1–5)
– Leistungsumfang
Ein individuelles Blockhaus liegt meist in Honorarzone 3 oder 4.
Zusätzliche Nebenkosten
ca. 3–5 % des Honorars für:
- Pläne & Kopien
- Fahrten
- Kommunikation
Grobe Abschätzung
Die erste grobe Abschätzung der Kosten als schnelle Orientierung hier: HOAI-Schnellrechner.
HOAI einfach erklärt
Die HOAI strukturiert Architektenleistungen und dient als transparente Grundlage für Verträge.
Seit dem EuGH-Urteil 2019 sind die Preise frei verhandelbar.
Sparen bei Architektenleistungen – was ist möglich?
Wo Einsparungen möglich sind
- Wahl eines Typenhauses ohne Änderungen
- Verzicht auf Sonderwünsche
- Standardisierte Bauweise
Bei den Planungsleistungen kann der Bauherr etwas sparen, wenn er sich ein Typenhaus des Herstellers ohne Änderungen im Grundriss (ausgenommen das Verschieben der leichten Trennwände, Tür- und Fensteröffnungen) und mit Standardkonstruktionen aussucht. Jeder Sonderwunsch des Bauherrn schlägt sich auch hier immer auf den Endpreis von Planungs-, Material- und Montagekosten nieder.
Wo Sie nicht sparen sollten
- Bauantrag (nur mit Fachperson möglich)
- Statik und Sicherheit
- Bauüberwachung
👉 Jeder Sonderwunsch erhöht Planungs- und Baukosten erheblich.
Der Bauantrag erfordert offizielle Dokumente und muss von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden. Die Einsparmöglichkeiten sind gering, weil der Bauherr die Hilfe von Fachbetrieben in Anspruch nehmen muss. Der Bauherr kann den Bauantrag nur dann selbst stellen und Einsparungen erzielen, wenn er über die entsprechende Ausbildung verfügt.
Architekt oder Blockhausanbieter – was ist besser?
- Im Blockhausbau erfahrener Architekt: maximale Individualität
- Für Blockhausbau spezialisierte Hausanbieter mit eigener Kollektion: günstiger, schneller
Für Blockhäuser ist oft eine Kombination sinnvoll:
Typenhaus in echter Blockbauweise + individuelle Anpassung.
Häufige Fragen zu den Kosten der Planung
Was kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?
Ein Architekt kostet etwa 10–15 % der Baukosten, abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad.
Was ist die HOAI einfach erklärt?
Die HOAI ist eine Richtlinie zur Berechnung von Architektenhonoraren und definiert neun Leistungsphasen.
Kann man ohne Architekt bauen?
Nein, für den Bauantrag ist in Deutschland eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich.
Wo kann man beim Architekten sparen?
Durch ein herstellereigenes Typenhaus mit standardisierter Planung ohne individuelle Änderungen und Konstruktionen.
Welche Leistungsphase ist am teuersten?
Die Bauüberwachung mit etwa 32 % des Honorars.
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