Unterlagen für Bauantrag und Baugenehmigung

Der Bauantrag muss von einer bauvorlageberechtigten Person angefertigt und eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Bauantrag können von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region variieren. 

Der Bauantrag ist der Antrag auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Die erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht innerhalb einer bestimmten Frist begonnen wird. 

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Unterlagen für Bauantrag und Baugenehmigung - Foto Pixabay

Unterlagen und Nachweise

  1. Antragsformular je nach Bauamt
  2. Amtlicher und objektbezogener Lageplan (Vermessungs- und Katasteramt)
  3. Auszug aus dem Liegenschaftskataster  (Vermessungs- und Katasteramt)
  4. Bauzeichnungen, Maßstab 1:100 (Bauvorlageberechtigter im Blockhausbau erfahrener Architekt, Ingenieur, Bautechniker oder bestimmte Handwerksmeister)
    1. Grundrisse aller Geschosse und des nutzbaren Dachraums
    2. Schnitte mit den Geschosshöhen und lichten Raumhöhen, ggf. Treppen und Rampen. Anschnitt des vorhandenen und des künftigen Geländes. Äußerst wichtig ist, dass die Fundamentoberkante des Blockhauses (technischer Holzschutz) deutlich höher liegt als das künftige Gelände.
    3. Ansichtspläne
  5. Berechnung Wohn- und Nutzfläche
  6. Statische Berechnungen, Nachweise zur Standsicherheit (im Blockhausbau erfahrener Statiker)
  7. Angaben und Nachweise zur Wärme- und Schallschutz
  8. Baubeschreibung
  9. Planunterlagen mit Nutzungsangaben
  10. Vollmachten wie Zustimmungserklärungen der im Liegenschaftskataster angegebenen Nachbarn
  11. Fotos des Baugrundstücks
  12. Zeichnungen für Entwässerung und Wasserversorgung
  13. Betriebsbeschreibung, wenn es sich um ein gewerblich genutztes Bauwerk handelt. 

Kosten und Gebühren

Die Kosten der Anfertigung von Unterlagen für den Bauantrag

10 - 15 % der Netto-Bausumme nach HOAI ohne Baunebenkosten je nach dem Leistungsumfang und Bundesland. Die Kosten entstehen auch bei abgelehnten Bauanträgen.

 

Die Gebühren für die Baugenehmigung durch die Behörden

Die Gebühren entstehen auch bei abgelehnten Bauanträgen. Die offizielle Formel der Behörde:

Bauwert = €/m³umbauter Raum in m³. Gebühren =  Bauwert x 1 %.

 

Die erste grobe Abschätzung als schnelle Orientierung, wenn ein Einfamilienhaus zu einem Preis von  400.000 € ohne Baunebenkosten gebaut wird:  400.000 € x 0,5 % = 2000 €. 

 

Weiter zum

Teil 1: Aufgaben vom Architekt und HOAI 

Teil 3: Baunebenkosten


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